Zero Emission Mobility plus 2024

Mit der neuen Ausschreibung "Zero Emission Mobility plus 2024" präsentiert der Klima- und Energiefonds eine Initiative, die neben der Reduktion von Emissionen im Verkehrssektor einen besonderen Fokus auf vielfältige Mobilitätsbedürfnisse legt. Erstmals werden die bisher getrennten Ausschreibungen "Zero Emission Mobility" und "Nachhaltige Mobilität in der Praxis" zusammen­geführt. Für das Programm stehen 9 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Leitprojekte und Kooperative F&E-Projekte können in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:

  • Zero Emission Vehicles
  • Zero Emission Infrastructure
  • Integrierte systemische Lösungen für Fahrzeug und Infrastruktur
  • Flankierende Forschungsprojekte zu den Förderprogrammen EBIN (Emissionsfreie Busse und Infrastruktur) und ENIN (Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur)
  • Demonstration von emissionsfreien Spezialfahrzeugen im Realbetrieb

Darüber hinaus sollen F&E-Dienstleistungen zu folgenden Themen finanziert werden:

  • Retrofitting von Elektrofahrzeugen
  • Konzeption eines österreichweit flächendeckenden Bike Sharing Angebots
  • Mehrzweckstreifen im Freiland mit reduzierter Kernfahrbahn ("2-1 Straße")
  • Mobilitätsausweis für Standorte
  • Entwicklung einer österreichischen Definition von Erreichbarkeits- bzw. Mobilitätsarmut an der Schnittstelle zum "Social Climate Fund" der EU-Kommission
  • Transparenz-Tool für Sharing-Angebote in Gemeinden

Wer wird gefördert?

Forschungseinrichtungen, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen können gefördert bzw. finanziert werden. Um eine hohe Praxisrelevanz und zeitnahe Marktüberleitung von Forschungsergebnissen zu gewährleisten, ist eine ausgeprägte Konsortialbeteiligung von Industriepartnern anzustreben. Erwünscht ist darüber hinaus die Einbeziehung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) oder Start-Ups.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details sind im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden beschrieben.

Was sind die Einreichkriterien?

Die Einreichung ist bis 02.10.2024 um 12:00 Uhr möglich.

Für Leitprojekte ist ein verpflichtendes Vorgespräch bis spätestens 6. September 2024 zu führen. Um rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung wird gebeten.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen. Bei Beantragung einer zusätzlichen Umweltförderung bei der KPC sind das UFI-Kostenformular und die UFI-Projektbeschreibung als Anhang im eCall hochzuladen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte bzw. Angebote in einem Juryverfahren bewertet und gereiht. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Dezember 2024 vor.

Weitere Informationen und Unterlagen auf der Website der FFG.