Praktika für Studentinnen 2025

Praktika für Studentinnen bieten hochwertige Plätze in Unternehmen und Forschungseinrichtungen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Im Fokus stehen praxisnahes Know-how, qualifizierte Betreuung und aktive Mitarbeit an Forschungsprojekten. Eine Absolvierung im Rahmen einer Abschlussarbeit ist möglich. Einreichfrist: 30. April 2025, 12:00 Uhr (frühzeitige Schließung möglich).

Was wird gefördert?

In dieser Ausschreibung werden Praktikumsplätze in folgenden Themen des BMK gefördert:

  • Klimaneutrale Stadt
  • Energiewende
  • Mobilitätswende
  • Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien
  • Weltraum und Luftfahrttechnologien
  • Digitale und Schlüsseltechnologien

Weitere Informationen werden demnächst hier veröffentlicht.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einreichungen, Gemeinden, Selbstverwaltungskörper und nicht profitorientierte Organisationen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich und Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung in Naturwissenschaft oder Technik.

In dieser Ausschreibung können pro Organisation max. 50 Anträge genehmigt werden. Sind Unternehmen bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit anderen Organisationen verbunden, werden deren Anträge addiert und unterliegen ebenfalls dieser Deckelung (Informationen zur Prüfung von verbundenen Unternehmen bzw. Organisationen).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe ist abhängig von der jeweiligen Praktikumsdauer:

  • 1 Monat bzw. 26 Kalendertage: 1.680 Euro
  • 2 Monate bzw. 56 Kalendertage: 3.040 Euro
  • 3 Monate bzw. 86 Kalendertage: 4.400 Euro
  • 4 Monate bzw. 116 Kalendertage: 5.760 Euro
  • 5 Monate bzw. 146 Kalendertage: 7.120 Euro
  • 6 Monate bzw. 176 Kalendertage: 8.480 Euro

Hinweis: Die Förderung für die jeweilige Praktikumsdauer wird ausbezahlt, wenn die Mindesttage erreicht sind. Sollte das Praktikum kürzer dauern als geplant, beachten Sie bitte die Mindesttage für die darunterliegenden Monate. Alle Praktika müssen bis spätestens 31.07.2026 (= Ende des förderbaren Zeitraums) abgeschlossen sein.

Was sind die Einreichkriterien?

Inhaltlich

  • Gewählte Themenzuordnung nachvollziehbar und plausibel
  • Naturwissenschaftliches bzw. technisches Praktikum mit Bezug zu Forschung und Entwicklung
  • Betreuung durch eine qualifizierte Person (mind. Junior Researcher)

Studentin

  • Studentin bei Einreichung bereits bekannt
  • Naturwissenschaftliche bzw. technische Studienrichtung

Dienstverhältnis

  • Beginn des Dienstverhältnisses frühestens am Tag der Einreichung
  • Kein Dienstverhältnis bei der einreichenden Organisation in den letzten 6 Monaten vor Praktikumsbeginn
  • Angestellten-Dienstverhältnis und Bruttomonatsgehalt von mind. 1.400 Euro
  • Beschäftigungsausmaß von mind. 28,5 Wochenstunden

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt online und besteht aus einer inhaltlichen Projekt- und Praktikumsbeschreibung und Eckdaten zu Praktikum, Betreuer:in und Studentin.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Wir prüfen Ihren Förderantrag (laufend nach Einreichung) und benachrichtigen Sie, sobald eine Entscheidung vorliegt.

Weitere Informationen auf der FFG Website