Praktika für Schüler:innen 2026 - 4 Wochen in Forschung und Entwicklung
Die Ausschreibung ist aktuell mit dem Zeitraum 26. Jänner 2026 bis 26. August 2026 geplant.
Es können sich noch Änderungen ergeben.
Was wird gefördert?
Sommerpraktika
- für Schüler:innen ab 15 Jahren
- Praktika in allen naturwissenschaftlich-technischen Themen
- in Forschung, Technologie und Innovation (= FTI)
- die mindestens 4 Wochen (26 Kalendertage) dauern
im Zeitraum zwischen 1. Juni und 30. September 2026 stattfinden.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen jeder Rechtsform (z. B. AG, GmbH, KG, OG etc.), jedoch nicht Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR)
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, etc.)
- Sonstige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Nicht wissenschaftsorientierte Vereine
- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper (Hinweis: Tätigkeiten von Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen, sind nicht förderbar)
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich.
Wie hoch ist die Förderung?
Organisationen, die Praktika anbieten, erhalten 1.200 Euro Förderung pro Praktikumsplatz.
Was sind die Einreichkriterien?
Das Förderungsansuchen muss vor Praktikumsstart eingereicht werden (spätestens am 1. Praktikumstag).
Inhaltlich
- FTI-Aktivitäten als Rahmen für das Praktikum
- Direkte Mitarbeit der Praktikantinnen und Praktikanten (echte Teilaufgaben in einer FTI-Aktivität)
- Schwerpunkt in Naturwissenschaft und Technik
Interdisziplinäre Tätigkeiten in Kombination mit anderen Disziplinen sind zulässig, wenn mehr als 50 % der Aktivitäten in den Bereich Naturwissenschaft oder Technik fallen (nicht rein administrativ oder kaufmännisch) - Hochwertige Betreuung (mindestens 25 Personenstunden pro Monat. Die Erstellung des freiwilligen Videos bzw. Reports kann in diesem Rahmen unterstützt werden.)
- Telearbeit der Praktikantin bzw. des Praktikanten ist bis zu einem Ausmaß von maximal 40 % der Praktikumstage möglich, sofern eine ausreichende Betreuung sichergestellt wird
Schüler:in
Der oder die Schüler:in ist beim Start des Praktikums mindestens 15 Jahre alt und besucht eine österreichische Schule, offizielle österreichische Auslandschule oder eine Europäische Schule, an welcher österreichische Subventionslehrkräfte tätig sind, bzw. hat diese vor Kurzem abgeschlossen (letztes Zeugnis nicht älter als 2025)
Quotenregelung
Mindestens 50 % der genehmigten Praktika einer Organisation müssen an Schüler:innen nicht-technischer Schulen vergeben werden
Arbeitsverhältnis
- Anstellung direkt bei der einreichenden Organisation
- Entlohnung: mind. 750 Euro Bruttomonatsgehalt
- Beschäftigungsausmaß: mind. 28,5 Wochenstunden
Wenn Sie noch auf der Suche nach Praktikantinnen und Praktikanten sind, veröffentlichen wir Ihre Praktikumsbeschreibung im Zuge der Einreichung auf der Praktikabörse.
Wie erfolgt die Einreichung?
Die Einreichung erfolgt online und besteht aus einer inhaltlichen Projekt- und Praktikumsbeschreibung und den Eckdaten zu Praktikum und Schüler:in.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Wir prüfen Ihren Förderantrag (laufend nach Einreichung) und benachrichtigen Sie, sobald eine Entscheidung vorliegt.