Mobilitätswende 2024/2 - Mobilitätssystem

Der Fokus liegt auf innovativen Lösungen zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Mobilitätssystem. Zudem werden Verkehrssicherheit in der Mikromobilität, Wissensaufbau und die Vernetzung nationaler Akteure gestärkt. Einreichfrist: 26. Februar 2025.

Was wird gefördert?

Zu folgenden Schwerpunkten können Projekte eingereicht werden.

Governance und Planung für die Mobilitätswende

  • Innovative Governance für die Mobilitätswende
  • Bedarfs- und Angebotsmanagement
  • Barrierefreies Umsteigen

Verkehrsvermeidung

  • Demonstration innovativer Konzepte zur Verkehrsvermeidung
  • Innovationsnetzwerk Verkehrsvermeidung

Logistik und Digitalisierung

Daten-Service-Ökosystem für eine vernetzte Transportlogistik

Mikromobilität und Verkehrssicherheit

Sichere Integration von e-Scootern in das Gesamtverkehrssystem

Verkehrsinfrastrukturforschung

  • Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturen
  • Bewertung von Umweltaspekten in Kosten-Nutzen-Untersuchungen
  • Lärmarme Fahrbahndeckschichten
  • Vögel und Straßenverkehrslärm
  • Lärmoptimierte Betondecke
  • Erhöhte Recyclinganteile bei Betondecken

Wer wird gefördert?

Zielgruppen sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Mobilitätswende beitragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für diese Ausschreibung stehen 12,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Instrumentenleitfaden erfüllen. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 100.000 bis maximal 2 Mio. Euro.

F&E-Dienstleistungen können auch ohne Partner durchgeführt werden.

Die maximale Förderhöhe für Mobilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen liegt bei 150.000 Euro, die Laufzeit beträgt 24 bis 36 Monate.

Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Instrumentenleitfaden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 26. Februar 2025, 12:00 Uhr erfolgt sein.

Fragen zu F&E-Dienstleistungen richten Sie bitte bis 07.01.2025 an mobilitaet@ffg.at. Die Fragen werden mit den Antworten gesammelt an dieser Stelle bis 19.01.2025 veröffentlicht.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung ist im April 2025 zu erwarten.

Bitte beachten Sie auch die aktuelle Ausschreibung Digitale Transformation in der Mobilität & Rail4Climate 2024, wo Projekte zur zielgerichteten Anwendung von Mobilitätsdaten sowie zur Kapazitäts- und Effizienzsteigerung von Infrastruktur und Fahrzeugen im Bahnsektor vom Klima- und Energiefonds gefördert werden sollen.