F&E-Infrastrukturförderung 2024

Anschaffung und Aufbau von hochwertiger F&E-Infrastruktur für die Forschung.

Mit der Initiative der FFG zur Förderung von F&E-Infrastruktur soll in Österreich die Basis für exzellente Forschung sowohl für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als auch für Unternehmen gestärkt und damit die internationale Positionierung der österreichischen Forschungs- und Innovationsaktivitäten verbessert werden. Die Ausschreibung adressiert somit sowohl F&E-Infrastrukturen für Grundlagenforschung als auch für anwendungs­orientierte Forschung und Entwicklung.

Was wird gefördert?

Mit dieser Ausschreibung werden Vorhaben zur Anschaffung und zum Aufbau von F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung und für anwendungsorientierte Forschung gefördert.

Die Ausschreibung ist themenoffen und es stehen 10,7 Mio. Euro zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Förderbar für den Nutzungstyp "nicht-wirtschaftliche Nutzung" sind:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z.B. Vereine gemäß Vereinszweck, Betreiber von F&E-Infrastrukturen)

Förderbar für den Nutzungstyp „wirtschaftliche Nutzung" sind:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?

Die max. Förderungssumme beträgt 2,5 Mio. Euro. Die Förderungsquote beträgt:

  • beim Nutzungstyp "nicht-wirtschaftliche Nutzung": 90%
  • beim Nutzungstyp "wirtschaftliche Nutzung": 50%

Was sind die Einreichkriterien?

  • Einzel- oder Konsortialantragstellung
  • Laufzeit 3 Jahre
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 500.000 Euro
  • Die antragstellende Organisation/Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Der Projektstandort der anzuschaffenden F&E-Infrastruktur muss sich in Österreich befinden.
  • Pro antragstellender Organisation und Nutzungstyp können max. 2 Förderungsanträge eingereicht werden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Einreichschluss im eCall ist der 02.04.2025, 12:00:00 (MESZ).

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im Juni 2025 statt. Die Förderungsentscheidung ist für Ende Juni 2025 geplant.